Betroffene Kältemittel
Alle Teilhalogenierten
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW). Dazu zählt
insbesondere das Kältemittel R22 und alle Gemische die diesen
Stoff enthalten:
R22, R401A, R402A, R403B, R408A, R409A
Grund
für die Verbote ist die schädigende Wirkung auf die Ozonschicht
Gesetzliche Grundlagen
- FCKW-Halon-Verbots-Verordnung (gültig
von 1991 bis November 2006)
- EG-Verordnung 2037/2000 über Stoffe,
die zum Abbau der Ozonschicht führen
- Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht
schädigen (Chemikalien-
Ozonschichtverordnung)
Vom 13. November 2006
Anwendung in Kälte- und Klimaanlagen und
Wärmepumpen
Neuanlagen In Deutschland ist das Kältemittel R22
und R22-haltige Gemische seit spätestens 01.01.2000 für Neuanlagen verboten
(EG-weit und für bestimmte Anlagentypen (z.B. Haushaltskühlschränke) gelten
andere Verbotstermine).
Bestehende Anlagen - Bestehende Anlagen mit H-FCKW dürfen
heute noch betrieben werden. Die Anlagen dürfen repariert und es darf Kältemittel nachgefüllt werden.
-
Für bestehende Anlagen ist das Verwenden dieser Stoffe ab 01.01.2015 verboten, das heißt es dürfen keine Eingriffe in den
Kältemittelkreislauf vorgenommen werden und vor allem darf kein Kältemittel
mehr nachgefüllt werden. Das Betreiben der Anlage über diesen
Zeitpunkt hinaus ist aber prinzipiell möglich, solange nicht in den Kältemittelkreislauf
eingegriffen werden muss.
-
Bereits ab 01.01.2010 ist das
Verwenden dieser Stoffe in unverarbeiteter Form (Frischware) verboten. Es dürfen nur noch
wiederverwertete Kältemittel verwendet werden, sofern diese verfügbar sind.
- Wartung, Instandhaltung der Anlagen
sowie Rücknahme der Stoffe nur durch sachkundiges
Personal nach ChemOzonSchichtV.
-
Verwendete Stoffe müssen rückgewonnen und zurückgenommen werden. Über die Rücknahme sind Aufzeichnungen zu führen
(KrW-/AbfG).
- Für stationäre Anlagen ab 3 kg
Kältemittelfüllmenge besteht Pflicht zur jährlichen Dichtheitsprüfung durch sachkundiges Personal. Die Anlagen müssen
regelmäßig fachgerecht inspiziert und gewartet werden.
- Über
nachgefülltes Kältemittel und durchgeführte Dichtheitsprüfungen und Wartungen müssen Aufzeichnungen geführt
werden (Betriebshandbuch).
Wie geht es nach
dem endgültigen H-FCKW-Verbot weiter? -
Für ältere Anlagen, die ohnehin bald das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben: Ersatz
durch neue Anlage mit ozonunschädlichen Kältemitteln
- Für
Anlagen, die noch in gutem Zustand sind und die weiterhin betrieben werden können:
Umstellung auf eine ozonunschädliche Kältemittel-Alternative.